Wozu dient ein Stammbaum?
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- Welcher Erbe steht in welchem verwandtschaftlichen Verhältnis zu mir?
- Wer ist mein gesetzlicher Erbe?
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Liegt nach dem Tod eines Angehörigen – also eines Erblassers – kein Testament vor, wird der Nachlass nach dem Grad der Verwandtschaft aufgeteilt. Dabei findet im deutschen Erbrecht das Parentelsystem Anwendung. Ein Parentel* sind die miteinander verbundenen Angehörigen einer Familie. Die gesetzliche Erbfolge ordnet den Erbanspruch nach Verwandtschaftsgrad in verschiedenen Ordnungen. Wird ein Angehöriger einer höheren Ordnung als Erbe ermittelt, sind alle Angehörigen nachfolgender Ordnung vom Erbe ausgeschlossen.
Ausgangspunkt für die Ermittlung von Erben ist der Verstorbene. Ausgehend von ihm werden Kinder, Enkelkinder, Ehepartner und weitere Verwandte ermittelt.
Wichtig für die Erbfolge
Angeheiratete Verwandte wie Schwager oder Schwägerinnen müssen im Stammbaum nicht erfasst werden. Allein die Blutsverwandtschaft ist ausschlaggebend. Ausnahme: Das gesetzliche Erbrecht des Ehe- oder Lebenspartner besteht unabhängig vom Erbrecht der Blutsverwandten.
Der Stammbaum ist ein aufschlussreiches Dokument und eine sinnvolle Grundlage für Ihr Testament. Erhalten Sie jetzt einen Überblick Ihrer Erbfolge mit unserem kostenlosen Stammbaum zum digital ausfüllen. Einfach kostenlos anmelden, runterladen, ausfüllen.
*Plural: Parentele; aus dem Lateinischen parentes: Eltern