Wer erbst was?

Wer sind eigentlich meine gesetzlichen Erben?

Diese Frage stellt sich dann, wenn der Verstorbene kein Testament gemacht hat. Denn dann greift nach dem deutschen Erbrecht die gesetzliche Erbfolge.

Die gesetzliche Erbfolge

In der gesetzlichen Erbfolge werden die Erben in verschiedene Ordnungen eingeteilt. Die sogenannten Erblinien sind nacheinander an der Reihe. Die nächste Erblinie erbt erst dann, wenn aus der vorangehenden niemand mehr lebt.

Registrieren Sie sich jetzt und erhalten Sie mit unserem kostenlosen Stammbaum eine Übersicht über Ihre Erblinie!

Die gesetzliche Erbfolge umgehen

Mit einem Testament oder Erbvertrag lässt sich die gesetzliche Erbfolge umgehen. Hier spricht man dann von der gewillkürten Erbfolge. Unberührt davon bleiben sogenannte Pflichteile. Je nach Erbenkonstellation sind das Kinder, Ehepartner und die Eltern eines Erblassers.

Erstellen Sie jetzt Ihren kostenlosen Stammbaum schnell und einfach digital. Registrieren Sie sich jetzt bei easy-generationenberatung.de und profitieren Sie von exklusiven Informationen.

*Aus Vereinfachungsgründen verwenden wir bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern die maskuline Form, was mit keinerlei Diskriminierung oder Wertung verbunden ist.
Usere Website ist 100% klimaneutral

Diese Website ist 100% klimaneutral