Wer sind eigentlich meine gesetzlichen Erben?
Diese Frage stellt sich dann, wenn der Verstorbene kein Testament gemacht hat. Denn dann greift nach dem deutschen Erbrecht die gesetzliche Erbfolge.
Die gesetzliche Erbfolge
In der gesetzlichen Erbfolge werden die Erben in verschiedene Ordnungen eingeteilt. Die sogenannten Erblinien sind nacheinander an der Reihe. Die nächste Erblinie erbt erst dann, wenn aus der vorangehenden niemand mehr lebt.
Die gesetzliche Erbfolge umgehen
Mit einem Testament oder Erbvertrag lässt sich die gesetzliche Erbfolge umgehen. Hier spricht man dann von der gewillkürten Erbfolge. Unberührt davon bleiben sogenannte Pflichteile. Je nach Erbenkonstellation sind das Kinder, Ehepartner und die Eltern eines Erblassers.
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