Ein Unternehmer sollte sich auf jeden Fall mit einer Nachfolgeregelung im Falle seines Todes auseinandersetzen. Vor allem Inhaber von Personengesellschaften sollten klar festlegen, wer als Gesellschafter in das Unternehmen eintreten darf, da das Gesellschaftsrecht Erbrecht bricht. Unerlässlich ist es, sich bewusst zu machen, dass hier sowohl das Erbrecht, das Handels-bzw. Gesellschaftsrecht als auch das Steuerrecht ineinander greifen, wenn es darum geht, seine Nachfolgeplanung richtig auszurichten.Der Unternehmer sollte jedoch noch mehr berücksichtigen: nämlich die Gesamtsituation des Unternehmers – also sowohl das Unternehmen als auch die Familie des Unternehmers sollte bei der Nachfolgeplanung ins Auge gefasst werden.
Gerade bei Familienunternehmen will man in der Regel nicht nur das Unternehmen in die nächste Generation überführen, sondern auch das (mit dem Unternehmen verknüpfte) Privatvermögen sinnvoll übertragen. Der Unternehmer ist gefordert, seine Gesamtsituation genau zu analysieren und sich darüber klar zu werden, wem er sein Unternehmen übergeben möchte. Mindestens genauso wichtig ist, sich hier fachkundig beraten zu lassen.
Für die Nachfolgeplanung gibt es einige Grundregeln
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Abstimmung von Erbfolgeplanung und ggf. bestehendem Gesellschaftsvertrag
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pflichtteilsrechtliche und familienrechtliche Risiken im Auge behalten
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weitere Vorsorge treffen (Vollmachten, Patientenverfügung usw.)
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steuerliche Beratung einholen
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regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Verfügungen
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